Physiotherapie – Krankenkasse (KVG) mit Verordnung
Für Behandlungen mit ärztlicher Verordnung über die Grundversicherung (KVG). Nicht geeignet bei gemeldetem Unfall (UVG). Behandlung ab 16 Jahren.
Spezialgebiet
Für Behandlungen mit ärztlicher Verordnung über die Grundversicherung (KVG). Nicht geeignet bei gemeldetem Unfall (UVG). Behandlung ab 16 Jahren.
Nur buchbar bei gemeldetem Unfall über die Unfallversicherung und mit ärztlicher Verordnung. Unfälle, die über die Krankenkasse laufen, bitte unter „Physiotherapie – Krankenkasse“ buchen. Behandlung ab 16 Jahren.
Nur buchbar bei gemeldetem Unfall über die Unfallversicherung und mit ärztlicher Verordnung. Unfälle, die über die Krankenkasse laufen, bitte unter „Physiotherapie – Krankenkasse“ buchen. Behandlung ab 16 Jahren.
In der Physiotherapie behandeln wir Patient:innen ab dem 16. Lebensjahr