Erstbehandlung Physiotherapie 40 min
Hierbei handelt es sich um die erste Befundaufnahme und Behandlung, welche sie per Verordnung vom Arzt erhalten haben
hierbeit handelt es sich um Behandlungen, welche über eine Verordnung vom Arzt bezogen werden und über die Krankenkasse (Grundversicherung) abegrecht werden
Hierbei handelt es sich um die erste Befundaufnahme und Behandlung, welche sie per Verordnung vom Arzt erhalten haben
Hierbei handelt es sich um eine normale Physiotherapiesitzung, welche sie per Verordnung vom Arzt erhalten haben
Hierbei handelt es sich um eine verlängerte Physiotherapiesitzung, welche sie per Verordnung vom Arzt erhalten haben
Diese Bandlung können sie buchen, wenn sie eine Physiotherapieverordnung nach einem Unfall erhalten haben und dieser Unfall bei der Unfallversicherung gemeldet ist. Die Behandlungsdauer beträgt zwischen 50 und 60 Minuten
Diese Bandlung können sie buchen, wenn sie eine Physiotherapieverordnung nach einem Unfall erhalten haben und dieser Unfall bei der Unfallversicherung gemeldet ist. Die Behandlungsdauer beträgt 25 Minuten
Diese Bandlung können sie buchen, wenn sie eine Physiotherapieverordnung nach einem Unfall erhalten haben und dieser Unfall bei der Unfallversicherung gemeldet ist. Die Behandlungsdauer beträgt 50
hierbeit handelt es sich um Behandlungen, welche entwerder über eine entsprechende Zusatzversicherung, oder als Privatzahler bezogen werden
Hierbei handelt es sich um eine Behandlung, welche über die Zusatzversicherung (falls vorhanden) abgerechnet werden kann. Es benötigt keine Verordnung vom Arzt
Hierbei handelt es sich um eine Behandlung, welche über die Zusatzversicherung (falls vorhanden) abgerechnet werden kann. Es benötigt keine Verordnung vom Arzt
Hierbei handelt es sich um eine Behandlung, welche über die Zusatzversicherung (falls vorhanden) abgerechnet werden kann. Es benötigt keine Verordnung vom Arzt
hierbei handelt es sich um ein Training, welches vom Kunden privat zu zahlen ist
hierbei handelt sich um ein Training, welches im 1:1 statt findet und auf die jeweilgen Bedürfnisse des Klienten abegestimmt ist. Diese nicht über die Krankenkasse abrechenbar und ist privat zu zahlen.